Das italienische Parlament ist das gesetzgebende Organ der Republik Italien. Es besteht aus zwei Kammern - der Abgeordnetenkammer (Camera dei Deputati) und dem Senat (Senato della Repubblica).
Die Abgeordnetenkammer besteht aus 630 Mitgliedern, die in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Die Anzahl der Sitze, die jeder Partei oder Koalition verliehen wird, basiert auf einem Verhältniswahlrechtssystem.
Der Senat besteht aus 315 Senatoren, von denen 232 direkt gewählt werden und 83 vom Regionalrat gewählt werden. Ein Senatsabgeordneter muss mindestens 40 Jahre alt sein und seine Amtszeit beträgt in der Regel fünf Jahre.
Das Parlament hat die Befugnis, Gesetze zu erlassen, das Haushaltsbudget zu genehmigen, den Premierminister zu wählen und die Regierung zu überwachen. Der Präsident der Republik, der von einer Wahlversammlung gewählt wird, hat auch wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Parlament, wie beispielsweise die Ernennung des Premierministers und die Auflösung des Parlaments.
Die politische Landschaft in Italien ist stark fragmentiert, wodurch häufig Koalitionsregierungen gebildet werden. Dies macht es oft schwierig, stabile Mehrheiten zu bilden und politische Entscheidungen effektiv umzusetzen.
Das italienische Parlament hat seinen Sitz im Palazzo Montecitorio in Rom für die Abgeordnetenkammer und im Palazzo Madama für den Senat.
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